Rahmen-Zuchtbuchordnung
(RZBO) der ISG
vom
19. Mai 2007
Für
die der ISG angeschlossenen nationalen Zuchtverbände für ShA.
Die nationalen Rechtsgrundlagen
sind jeweils zu beachten.
1.
Generelle Bestimmungen
Der nationale Verband
führt ein Zuchtbuch für Reinzucht-Shagya-Araber (ShA).
Die Zuchtbuchordnung des nationalen Zuchtverbandes baut auf dieser Rahmen-Zuchtbuchordnung
(RZBO) als Mindestanforderung auf. Die jeweiligen
Mitgliedsverbände
verpflichten sich zur Einhaltung dieser RZBO und akzeptieren die ISG
als Dachorganisation, die, im Sinne einer Ursprungs-Zuchtbuchregelung,
gemeinsam mit ihren Mitgliedsverbänden die Regeln der Zucht von
Shagya-Araber international mit dieser RZBO aufstellt und einhält.
Die
Verbände führen je ein Hengstbuch I und II, sowie ein
Hauptstutbuch und ein Stutbuch mit jeweiligem Anhang.
In
das
Zuchtbuch können nur Pferde eingetragen werden, für die eine
Zuchtbescheinigung vorliegt und deren beide Elternteile in das
Zuchtbuch eingetragen und deren Besitzer Mitglied des jeweiligen
Verbandes sind. Im Fall von eingeführten Pferden sind zur
Eintragung
Zuchtbescheinigungen (Abstammungsnachweise) in beglaubigter
Übersetzung
vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass das Pferd in einem dem Zuchtbuch
entsprechenden Register einer im Herkunftsland amtlich bzw. bei
Zuchtverwendung von Arabischen Vollblütern von der World Arabian
Horse
Organisation (WAHO) bzw. bei Shagya-Araber von der Internationalen
Shagya-Araber Gesellschaft (ISG) anerkannten Zuchtorganisation
eingetragen oder eintragungsfähig sind.
ZUCHTBUCHABTEILUNGEN
Eine vereinfachte Übersicht über
die Abteilungen des Zuchtbuchs gibt die nachstehende Tabelle. Im
einzelnen gelten die Bestimmungen nach 2. und 3.
|
Hengstbuch I
|
Abstammung in der 4. Generation
mindestens 7 Shagya-Araber , durch Kommission mit 7,0 oder besser
bewertet
für
dauerhafte Eintragung muß eine Hengstleistungsprüfung (gem.
Leistungsprüfungsordnung) im jeweils festgelegtem zeitlichen
Rahmen
erfolgreich absolviert werden
|
|
Anhang zu
Hengstbuch I
|
Abstammung in der 4.Generation weniger
als 7 Shagya-Araber oder Vollblutaraber, sonst wie vor
|
|
Hengstbuch II
|
Abstammung in der 4. Generation
mindestens 7 Shagya-Araber, durch Kommission schlechter als 7,0
bewertet und/oder keine Hengstleistungsprüfung absolviert
|
|
Anhang zu
Hengstbuch II
|
Abstammung in der 4.Generation weniger
als 7 Shagya- Araber oder Vollblutaraber sonst wie HB II zuvo
|
|
Hauptstutbuch
(Stutbuch I)
|
Abstammung in der 4.Generation
mindestens 7 Shagya-Araber, Bewertung mindestens 6,0, keine Einzelnote
unter 5,0, Väter bis zur 3. Generation HB I eingetragen oder
eintragungsfähig (gemäss jeweiligen Bestimmungen)
|
|
Anhang
zu Stutbuch I
|
Abstammung in der 4.Generation weniger
als 7 Shagya-Araber oder reine Vollblutaraber, sonst wie HSTB/
SBI zuvor
|
|
Stutbuch
(Stutbuch II)
|
Abstammung in der 4.Generation
mindestens 7 Shagya-Araber, Bewertung unter 6,0, und/ oder Väter
HB II
|
|
Anhang zu
Stutbuch/SBII
|
Abstammung in der 4.Generation weniger
als 7 Shagya-Araber und Vollblutaraber, sonst wie Stutbuch zuvor
|
1.1
Allgemeine Eintragungsanforderungen
Dreijährige und
ältere Stuten werden in die Abteilungen
des
Zuchtbuches eingetragen, sofern ihre Identität durch
Überprüfung der
Beschreibung von Farbe, Abzeichen und unveränderlicher Kennzeichen
(Brand) zweifelsfrei festgestellt ist. Stuten, die bereits bei einer
anderen Züchtervereinigung eingetragen sind, können zur
Zuchtverwendung eingetragen werden.
Dreijährige und
ältere Hengste werden in die Abteilungen des
Hengstbuches eingetragen, sofern eine ZB vorliegt und ihre
Identität
durch Überprüfung der Beschreibung von Farbe und Abzeichen,
evtl.
unveränderlicher Kennzeichen (Brand) und/oder einer
Abstammungsprüfung
z.B. durch Blutgruppenbestimmung oder DNA-Prüfung des Vaters sowie
des
einzutragenden Hengstes selbst zweifelsfrei festgestellt ist. Hengste,
die in einem Hengstbuch der ISG- Mitgliederverbände eingetragen
sind,
werden auf Antrag durch die anderen Mitgliederverbände
anerkannt und
können in die jeweiligen Hengstbücher eingetragen werden.
Vorraussetzung ist die ordnungsgemäße Zuchtbescheinigung des
erstausstellenden Zuchtverbandes.
2.
Rassebeschreibung, Zuchtziel und Eintragungsbedingungen
Der
Shagya-Araber
ist die auf internationaler Basis in Reinzucht, das heißt bei
geschlossenen Stutbüchern der nationalen Zuchtverbände,
gepflegte
Weiterentwicklung der «Araber-Rasse» der ungarischen
und
österreichischen Gestüte Babolna, Mezöhegyes und
Radautz. Sein
Zuchtziel ist ein großrahmiges arabisches Pferd, das
gleichermaßen als
edles Reit- und Fahrpferd für jedermann geeignet ist . Das
Zuchtziel
wird über die Methode der Reinzucht angestrebt. Die
Hereinnahme von
Genen aus der Arabischen Vollblut-Population ist möglich.
ZUCHTZIELBESCHREIBUNG
Äußere Erscheinung
Farbe
Schimmel, Brauner, Rappe, Fuchs
Erscheinungsbild und Typ
Der Shagya-Araber soll im Erscheinungsbild eines
schönen, eleganten
und harmonischen Reitpferdes stehen, dabei unverkennbar über
arabischen
Ausdruck verfügen und durch feine, trockene Textur und seidige
Feinheit
des Haares sowie entsprechende Details in Kopf und Körper
gekennzeichnet sein. Zuchthengste und Zuchtstuten sollen einen deutlich
ausgeprägten Geschlechtsausdruck zeigen, wobei die Spätreife
der
arabischen Pferde zu berücksichtigen ist.
Unerwünscht sind Zuchttiere mit unklarem Rassetyp bzw.
indifferentem Geschlechtstyp.
Kopf
Der Kopf soll klein, trocken und markant sein, die Stirnlinie
kann
leicht konkav oder gerade verlaufen. Die Augen sollen groß und
dunkel
sein, weit auseinander liegend. Die Nüstern sollen dunkel
groß und sehr
erweiterungsfähig sein. Gute Ganaschenfreiheit und
regelmäßige
Gebissstellung sollen gegeben sein.
Unerwünscht sind große, schwere, derbe Köpfe, kleine
Augen, höhere oder sehr seitlich gestellte Augen, enge Ganaschen
und alle Formen von
Gebissanomalien.
Hals
Erwünscht ist ein langer, edler Reitpferdehals mit
feiner Kehle, leichtem Genick und gewölbter
Kammlinie.
Unerwünscht sind ein zu hoch oder zu tief angesetzter Hals, sowie
ein ausgeprägter Unterhals. Insbesondere ein kurzer, schwerer Hals
ist negativ zu
bewerten.
Schulter,
Sattellage
Erwünscht sind eine große, schräge Schulter
und ein markanter, weit in den Rücken reichender Widerrist.
Unerwünscht sind kleine, flache, steile Schultern, ein zu flacher
und kurzer bzw. sehr hoher und spitzer Widerrist
Rücken
Erwünscht ist ein mittellanger, gut geschlossener,
harmonisch nach unten geschwungener Rücken mit guter Bemuskelung,
die eine elastische Rückentätigkeit
ermöglicht.
Unerwünscht ist ein sehr kurzer bzw. sehr langer Rücken, ein
weicher Rücken mit matter bzw. strammer aufgewölbter
Nierenpartie.
Kruppe
Erwünscht ist eine nur leicht geneigte, lange
Kruppe.
Unerwünscht ist eine gerade (horizontale) bzw. stark abfallende
oder kurze Kruppe.
Gliedmaßen
Erwünscht ist ein trockenes, gut bemuskeltes Vorderbein
mit ausgeprägten Gelenken. Das Hinterbein sollte normal gewinkelt
sein mit einem breiten und gut eingeschienten Sprunggelenk. Die
Fesselung sollte elastisch und mittellang
sein.
Unerwünscht sind sämtliche Fehlstellungen, wenig Bemuskelung,
zu kurze oder zu lange, zu steile oder zu weiche Fesselung. Zu
steile oder zu starke Winkelung der Hintergliedmaßen,
angedrückte Ellbogen.
Hufe
Erwünscht sind wohlgeformte, zu den Proportionen des Pferdes
passende Hufe.
Unerwünscht sind sämtliche fehlerhafte Hufformen, sowie zu
enge, spitze, stumpfe, weite Hufe und flache
Trachten.
Korrektheit
des Ganges
Erwünscht ist ein von vorne nach hinten gesehen gerader
gleichmäßiger
Bewegungsablauf.
Unerwünscht sind sämtliche Unkorrektheiten des
Bewegungsablaufes wie bügelnder oder ungerader Gang, sowie
drehende Gelenke.
Bewegung
Schritt
Erwünscht ist eine taktreine, gleichmäßige
Fußfolge im Viertakt,
dazu fleißig losgelassen und mit gutem
Raumgriff.
Unerwünscht ist ein taktunreiner oder gestörter (Pass),
kurzer,
schleppender steifer Schritt.
Trab
Erwünscht ist ein taktreiner (2-Takt) Trab mit
energischem Antritt, viel Schub mit deutlich unter den
Schwerpunkt tretender Hinterhand, gutem Raumgriff und hohem Grad an
Schwung und Elastizität, sowie erkennbarer Schwebephase.
Unerwünscht ist ein taktunreiner, kraftloser, kurz gebundener,
flacher, schwungloser oder festgehaltener Trab.
Galopp
Erwünscht ist ein taktreiner (3-Takt), fleißiger,
kraftvoller, erhabener, schwungvoller und elastischer Bergauf-Galopp.
Unerwünscht ist ein taktunreiner, schleppender, kurzer, flacher,
schwungloser oder ungenügend durchgesprungener Galopp mit eiliger
Repetition.
Springanlage
Erwünscht ist ein sehr springfreudiges, mutiges Pferd
mit gutem Springvermögen schnellem, gut angewinkeltem Vorderbein
mit sich öffnender Hinterhand und einem elastischen und gut
aufgewölbten Rücken (Bascule) über dem Sprung.
Zusätzlich ist ein optimales Taxiervermögen mit hoher
Geschicklichkeit am Sprung erwünscht.
Unerwünscht ist ein unwilliges, ängstliches, unkontrolliertes
Springen, ein hängendes Vorderbein, hohe Nase über dem
Sprung, Anziehen der Hinterbeine, fester und gerader Rücken.
Rittigkeit
Erwünscht ist ein angenehmes Takt– und Sitzgefühl,
bei dem der
Reiter in der Bewegung mitgenommen wird, mit guter
Rückentätigkeit von
Beginn an. Eine aufmerksame, feinfühlige, sichere Anlehnung,
zufriedenes Kauen mit Speichelfluss, gehfreudiges Temperament und gute
Lernbereitschaft.
Unerwünscht ist ein Sitzgefühl, bei dem der Reiter gegen die
Bewegung gesetzt wird, ein festgehaltenes und nicht zur Losgelassenheit
kommendes, widersetzliches gegen die Hand gehendes, unsensibles,
schwerfälliges, hart im Maul oder mit Zungenfehler behaftetes, mit
trägem oder heftigem Temperament ausgestattetes Pferd ohne
Lernbereitschaft.
Interieur
Erwünscht ist ein vertrauensvolles, gutartiges
Stallverhalten, jederzeit ausgeglichener und sicherer Umgang
außerhalb des Stalles mit guter Nervenstärke und
Handhabbarkeit bei außergewöhnlich auftretenden Reizen.
Unerwünscht ist ein falsches, hinterhältiges Verhalten im
Stall, schreckhaftes, überängstliches Verhalten im Umgang,
panische, unkontrollierbare Reaktionen auf außergewöhnlich
auftretende Reize.
Gesundheit
Erwünscht ist eine allgemein robuste Gesundheit,
Langlebigkeit und Fruchtbarkeit, Ausdauer und Genügsamkeit, das
Freisein von Erbfehlern, minimales Gesundheitsrisiko für die
Gelenkserkrankungen Podotrochlose (Hufrollenentzündung) OCD
(Osteochondrosos dissecans tarsi) Spat und Arthrosen der Zehengelenke,
sowie minimales Gesundheitsrisiko für Atemwegserkrankungen.
Eintragungsfähig sind Pferde, die das
Zuchtprogramm erfüllen, d. h.
a) deren
Abstammung sich väterlicher- und mütterlicherseits auf die
staatlichen
und privaten Araberzuchten Österreichs-Ungarns
zurückführen lässt und
die in einem von der ISG anerkannten Stutbuch verzeichnet oder
eintragungsfähig sind,
b)
deren Abstammung den obigen Anforderungen entspricht, wenn der Vater
oder die Mutter ein in der Regel von der WAHO anerkannter
Vollblutaraber ist, der den Anforderungen dieser
Rahmen-Zuchtbuchordnung entspricht. Über Ausnahmen entscheidet die
ISG.
c) die
den
Bedingungen a) und b) entsprechen und grundsätzlich in der
4.Generation
mindestens 7 Shagya-Araber-Vorfahren von 16 Ahnen führen, dann
erfolgt
Eintragung die jeweiligen Abteilungen ,
oder
d) die
den Bedingungen a) und b) entsprechen und in der 4.Generation weniger
als 7 Shagya-Araber-Vorfahren von 16 Ahnen führen oder
Vollblutaraber sind, dann erfolgt Eintragung in die jeweiligen
Anhänge zu den Abteilungen
e)
für Vollblutaraberstuten und –hengste gelten mindestens die
gleichen Leistungsanforderungen wie für Shagya-Araber.
2.1
Körung und Eintragsbedingungen für das Hengstbuch
2.1.1
Durchführung der Körung
Ein
Hengst ist körfähig ab dem dritten Lebensjahr. Die
Körung erfolgt auf
einer zentralen Hengstschau. Um geordnete Körveranstaltungen
sicherzustellen, kann eine Vorauswahl der zur Körung
angemeldeten
Hengste durchgeführt werden. Der Anmeldung zur Körung ist das
Ergebnis
einer tierärztlichen Untersuchung beizufügen, die evtl.
vorliegende
Zahn-, Hodenfehler oder Mängel, insbesondere
Gewährsmängel, Anomalien
oder sonstige Erscheinungen aufführt, bei denen auf vererbbare
Disposition geschlossen werden kann.
Die Körentscheidung lautet: -
gekört, oder- nicht gekört, oder- vorläufig nicht
gekört. Die Körentscheidung lautet «vorläufig
nicht gekört», wenn der Hengst die Anforderungen in Bezug
auf Exterieur und/oder Zuchttauglichkeit nicht erfüllt, jedoch zu
erwarten ist, dass er sie zukünftig erfüllen wird.
Die Körentscheidung ist dem Besitzer
des Hengstes schriftlich mitzuteilen.
Die Entscheidung «gekört» ist in den
Abstammungsnachweis
einzutragen.
Die Körentscheidung eines
Zuchtverbandes, der nach den Grundlagen dieser RZBO gekört
wurde, wird von anderen Zuchtverbänden anerkannt.
Sofern eine staatliche Körung
vorgesehen ist, muss eine diesbezügliche Weisung in der
Zuchtordnung enthalten sein.
Bei Nichtkörung ist
Wiederholung der Vorstellung möglich.
2.1.2
Rücknahme, Widerruf, Widerspruch,
Die dafür notwendigen
Regelungen in den Zuchtbuchordnungen der Verbände sind in
Übereinstimmung mit dem nationalen Recht zu gestalten.
2.1.3
Eintragung in das Hengstbuch I oder in den Anhang zu HB
I
Für die dauerhafte
Eintragung in das Hengstbuch I oder in den Anhang zum Hengstbuch
I ist eine erfolgreich absolvierte Hengstleistungsprüfung im je
nach Prüfungsart
erforderlichen Zeitrahmen zu absolvieren. Vollblutaraberhengste
müssen vor ihrem Zuchteinsatz eine Hengstleistungsprüfung
erfolgreich absolviert haben.
Eingetragen werden
dreijährige und ältere Hengste, deren Eltern im Hengstbuch I,
bzw. im Hauptstutbuch des jeweiligen Zuchtverbandes eingetragen oder
eintragungsfähig sind, oder als Einzelpferde von der ISG als
Shagya-Araber anerkannt sind.
a)
deren Abstammungsnachweis das Zuchtprogramm der jeweiligen
Abteilung erfüllt,
b)
die auf der Körung gekört sind und bei der
Eintragung in der Gesamtbewertung mindestens die Note
7
erreichen, wobei keine Einzelnote unter 5,0 sein darf
c)
die bei der Eintragung ein Stockmaß von
mindestens154 cm erreichen.
2.1.4
Hengstleistungsprüfungen
Für
die dauerhafte Eintragung in das Hengstbuch I / Anhang zum HB I, wird
grundsätzlich eine erfolgreich absolvierte
Hengstleistungsprüfung
verlangt, wobei es den Verbänden obliegt, die
Leistungsprüfungen nach
den Richtlinien der nationalen Reglemente zu organisieren. Grundlage
sind die Leistungsprüfungsmodelle, wie nachfolgend beschrieben.
Erfolgreich geprüft sind Hengste, die:
|
-
|
bei einer
kombinierten Turniersportprüfung nach ISG-Modell, bestehend aus Teilprüfungen zur
Ermittlung von |
|
a) |
Springanlage |
|
b)
|
Grundgangarten |
|
c)
|
Rittigkeit |
|
d) |
Leistungsvermögen |
|
e)
|
Kondition/Ausdauer und Konstitution |
|
f) |
Temperament, Charakter und
Leistungsbereitschaft |
|
|
mit einer Durchschnittsnote von 6,0 oder
besser
abschneiden
|
|
-
|
oder bei einer
Hengstleistungsprüfung auf Station 80 Punkte als Gesamtindex oder
in einem der Teilindizes Rittigkeit bzw. Springen mindestens 100
Punkte erbracht haben,
|
|
-
|
oder die aufgrund von Turnierleistungen
der Klasse L oder
höher in Dressur- oder Springprüfungen mindestens 5
Platzierungen
oder in
Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse L oder höher, mindestens
3 Platzierungen an 1. bis 3. Stelle erreicht
haben, |
|
-
|
oder die eine Distanzsportprüfung mit
mindestens 2 Ritten zwischen
60 und 80 km absolviert im siebten Lebensjahr
und 3 Ritten
über 80 km
absolviert im achten und neunten Lebensjahr, nachweisen.
|
|
-
|
Für Vollblutaraber gilt auch
eine Rennsportprüfung mit
einem GAG von mindestens 58 kg als Nachweis der
Hengstleistungsprüfung |
Weitere
Hengstleistungsprüfungen kann die ISG zulassen und durch die
Mitgliederversammlung beschließen.
Weitere
Leistungsprüfungen können entsprechend den Regelungen nach
den Leistungsstutbüchern der jeweiligen FN, sofern vorhanden,
anerkannt, sowie im Stutbuch und auf dem Abstammungsnachweis
eingetragen werden.
2.1.5
Eintragung in das Hengstbuch II oder in den Anhang zu HB II:
Eingetragen werden alle Hengste, die die
Mindestanforderungen der EGRichtlinie erfüllen und deren
Abstammungsnachweis das Zuchtprogramm erfüllt, jedoch nicht in das
Hengstbuch I eingetragen werden können.
3.
Bewertung für die Eintragung von Stuten und Hengsten
Alle Stuten und
Hengste, die in das Zuchtbuch des jeweiligen Verbandes eingetragen
werden sollen, müssen bewertet werden
3.1
Bewertung für Eintragung von Stuten
Die
Bewertung von Stuten bei der Eintragung muss von mindestens zwei
Beauftragten vorgenommen werden, von denen mindestens einer für
die
Shagya-Araber-Zucht qualifiziert sein muss, in besonderen Fällen
vom
Zuchtverantwortlichen allein.
Stuteneintragungen
sollen möglichst zentral an einigen Schwerpunktstandorten und im
Jahr der ersten Bedeckung vorgenommen werden. Grundsätzlich sind
Nachbewertungen erwünscht.
3.2 Bewertung für Eintragung von Hengsten
Die
Bewertung von Hengsten wird von Mitgliedern einer Kommission
vorgenommen, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation als
Kenner
der Araberzucht vom Vorstand berufen werden.
Dieser
Kommission sollten angehören:
-
ein
Vorstandsmitglied der Shagya-Araber-Züchter,
-
mindestens
ein qualifizierter, neutraler Shagya-Araber-Experte, der nicht Mitglied
des Verbandes sein
muß und Ausländer sein kann,
-
mindestens
ein erfahrener Shagya-Araber-Züchter,
-
der
Zuchtleiter
-
sowie
ein Amtstierarzt, bzw. Tierarzt, als beratendes Mitglied.
Die
Eintragung der Bewertungsergebnisse darf nur bei einer zentralen
Hengstveranstaltung vorgenommen werden. Lassen die nationalen
Verhältnisse einer zentrale Hengstveranstaltung nicht zu, so
kann nach
Antrag des jeweiligen Verbandes eine von der ISG autorisierte
Kommission entsprechend dezentrale Hengsteintragungen vornehmen.
3.3
Benotung
Ein einheitliches Benotungssystem bei den
der ISG angeschlossenen Mitgliedsverbänden dient der
Vergleichbarkeit .
Die Bewertung der Pferde, die gleichzeitig
der Orientierung der Züchter über das angestrebte Zuchtziel
dienen soll, umfasst folgende Teilkriterien mit der folgenden Benotung:
3.3.1.
Notenskala
|
10
|
ausgezeichnet
|
Outstanding
|
Excellent
|
|
9
|
sehr gut
|
very good
|
tres bien
|
|
8
|
gut
|
Good
|
Bien
|
|
7
|
ziemlich gut
|
pretty good
|
assez bien
|
|
6
|
befriedigend
|
Satisfactory
|
satisfaisant
|
|
5
|
genügend
|
Sufficient
|
Suffisant
|
|
4
|
mangelhaft
|
Insufficient
|
Insuffisant
|
|
3
|
ziemlich schlecht
|
rather bad
|
assez mauvais
|
|
2
|
schlecht
|
Bad
|
Mauvais
|
|
1
|
sehr schlecht
|
very bad
|
tres mauvais
|
2. Es soll nach sieben Kriterien gerichtet
werden.
a)
Typ
= Rasse- und Geschlechtstyp im Gesamteindruck, Kopf, Auge, Ausdruck,
b) Gebäude
= Exterieur, Hals, Schulter Oberlinie,
einschließlich Widerrist und Schweifhaltung,
Tiefe und Breite des Rumpfes,
c)
Fundament =
Knochenstärke, Gelenke, Korrektheit, auch in der
Gliedmaßenführung
d)
Schritt
= Raumgriff, Viertakt, Fleiß und Korrektheit,
e) Trab
= Raumgriff, Schwung, Elastizität, Zweitakt, Korrektheit.
f)
Galopp
= Raumgriff,
Hinterhandaktivität, Dreitakt, Korrektheit
g)
Freispringen = Springanlage,
Taxier- und Springvermögen, Bascule
Die Gesamtnote eines Pferdes errechnet
sich aus der Addition der Wertnoten der Teilkriterien, dividiert durch
7. Die Bewertung wird bei der Zuchtbucheintragung von der
Kommission gemeinsam vorgenommen. Sie kann in besonders
begründeten Fällen frühestens nach einem Jahr
abgeändert werden.
Für
die Zuchtbucheintragungen sind später gewonnene Informationen, die
zuverlässig Auskunft über den Zuchtwert eines Pferdes geben,
angemessen zu berücksichtigen.
4.
Blutgruppenbestimmungen / DNA
Alle Hengste
werden nur dann in das entsprechende Hengstbuch eingetragen, wenn vor
ihrem ersten Deckeinsatz eine DNA-Typisierung und/oder eine
gültige
Bestimmung ihrer Blutgruppe vorliegt. Es soll eine Abstammungskontrolle
durch Blutgruppenuntersuchung der Eltern, soweit diese noch leben,
durchgeführt werden. Der Blutgruppentest und die
Abstammungskontrolle
werden auf Kosten des Besitzers durchgeführt.
Eine
entsprechende
DNA-Typisierung und/oder gültige Bestimmung ihrer Blutgruppe und
einer
Abstammungskontrolle durch Blutgruppenuntersuchung der Eltern,
soweit
diese noch leben, ist bei allen Fohlen und Zuchtpferden die aus dem
Ausland eingeführt werden, durchzuführen.
5.
Organisation
Die
Führung des Zuchtbuches erfolgt durch den für die Zuchtarbeit
Verantwortlichen des jeweiligen Verbandes, der sich hierzu der
Geschäftsstelle und einer Einrichtung der Datenverarbeitung
bedienen kann unter Zusammenarbeit mit den Züchtern.
Der
Zuchtverantwortliche ist für die Richtigkeit der
Zuchtbucheintragungen,
die Ausstellung der Zuchtbescheinigungen (Abstammungsnachweise) und
Identitätsnachweise (Geburtsbescheinigungen) in
Übereinstimmung mit den
Zuchtbucheintragungen sowie für die zentrale Zuchtbuchführung
verantwortlich.
6.
Zuchtbuch
Das
Zuchtbuch muss Name und Nummer des eingetragenen Pferdes sowie Platz
für mindestens drei Vorfahrengenerationen enthalten. Ferner Namen
und
Anschrift des Züchters, soweit bekannt, die Eltern und ihre
Kennzeichen, evtl. bekannte Ergebnisse von Leistungsprüfungen,
weitere
besondere Leistungen und Zuchtwertfeststellungen, das Datum und, soweit
bekannt, die Ursache des Abganges, die Ausstellung von
Zuchtbescheinigungen und Entscheid über die Eintragung.
In einer besonderen Rubrik
«Vermerke» sind eventuell Eintragungsveränderungen,
Papiere usw. vermerken.
7. Stallbuch
Jeder
Pferdebesitzer führt für die Zuchtpferde seines Bestandes ein
Stallbuch, in dem alle wesentlichen Angaben zum betreffenden Pferd
einschließlich seiner Abstammung sowie die aktuellen Daten
laufend
eingetragen werden. Das Stallbuch ist Bestandteil der gesamten
Zuchtbuchführung und muss hinsichtlich seiner Angaben mit dem
Zuchtnachweis, dem Zuchtbuch und dem Fohlenregister
übereinstimmen.
Jeder Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverantwortlichen
oder seinem
Beauftragten die Stallbücher auf Anforderung zur
Überprüfung vorzulegen.
8.
Verantwortlichkeit des Hengsthalters
Die Hengsthalter sind verpflichtet, ihre
Hengste so zu halten, daß Verstöße gegen diese
Rahmen-Zuchtbuchordnung
ausgeschlossen sind. Andernfalls ist anzunehmen, daß die
Gewähr für
eine einwandfreie züchterische Arbeit nicht mehr gegeben ist. Der
Zuchtverantwortliche hat den Vorstand gegebenenfalls
unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt auch, wenn der
Hengsthalter den Stutenbesitzer unzutreffend unterrichtet,
Hygienevorschriften oder in sonstiger Weise Grundsätze
ordnungsgemäßer Hengsthaltung mißachtet.
8.1
Besitz- und Standortwechsel
Jeder
Besitz- und Standortwechsel eines Hengstes ist der jeweiligen
Geschäftsstelle innerhalb eines Monats mitzuteilen. Gleiches gilt
auch
für den Fall, daß ein Hengst verendet oder in anderer Weise
aus der
Zucht ausscheidet.
8.2
Deckliste
Die Hengsthalter sind verpflichtet, je
Hengst und Kalenderjahr alle Sprünge auf einer Liste
zusammenzufassen und diese Liste dem Zuchtverantwortlichen bis zum 31.
Oktober jedes Kalenderjahres einzureichen.
8.3. Deckschein
Der Deckschein ist nach erfolgtem Deckakt
vom Hengsthalter vollständig auszufüllen und mit der
Unterschrift des Hengsthalters oder seines Stellvertreters zu
versehen. Der Deckschein muß mindestens enthalten: Name und
Nummer der Stute, Name und Nummer des Hengstes, Deckdaten (Platz
für Nachdeckdaten), Name und Anschrift des Stutenbesitzers bzw.
Züchters, Platz für die Unterschrift des Hengsthalters. Der
Besitzer der gedeckten Stute erhält den Deckschein vom
Hengsthalter und hebt ihn bis zum Abfohlen der Stute auf. Den Deckblock
erhält der Hengsthalter auf Anforderung von der
Geschäftsstelle.
9 Fohlenmeldung
Die
Fohlenmeldung wird nach erfolgter Abfohlung mit den entsprechenden
Daten versehen und innerhalb von 28 Tagen an den Zuchtverantwortlichen
gesandt. Dies gilt auch bei totgeborenen Fohlen (Abort) oder Fohlen,
die kurz nach der Geburt verendet sind. Die Fohlenmeldung muss
mindestens enthalten: Name und Nummer des Vaters, Adresse und Name
des
Hengsthalters und Stutenbesitzers, Geburtsdatum des Fohlens, evtl.
Angaben über Totgeburt, Verenden kurz nach der Geburt, Verfohlen,
Unterschrift des Stutenbesitzers..
10. Das Brennen von
Fohlen (linker
Oberschenkel)
Fohlen der Rasse Shagya-Araber
werden mit dem Rassebrand der „Shagya-Sonne“ mit innenliegenden
Rassesignet, sowie einem Nummernbrand durch Brennbeauftragte auf dem
linken Oberschenkel fachmännisch aktiv gekennzeichnet.
Ausnahmen sind von der ISG zu
genehmigen.
|
Heißbrand für Fohlen aus
Hengstbuch
I und II sowie Stutbuch I und II
|
|
|

|
|
10.1 Gestütsbrände
Zusätzliche
Gestütsbrände bedürfen der Zustimmung des ISG .
10.2 Brennbeauftragte
Das
Brennen darf grundsätzlich nur durch Beauftragte der Verbände
erfolgen.
Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Zuchtverantwortlichen. Der
Beauftragte für das Brennen hat vorab durch Prüfung der
Abstammungsunterlagen die Identität des betreffenden Pferdes
festzustellen.
Begriffsbestimmungen
Zuchtverband:
Eine
Züchtervereinigung nach der Definition des Tierzuchtgesetzes des
jeweiligen Landes.
Zuchtpferd:
ein Pferd
a) dessen Eltern und
Grosseltern in einem Zuchtbuch derselben Rassen eingetragen oder
vermerkt sind und das dort selbst entweder eingetragen oder vermerkt
ist und eingetragen werden kann oder,
b) das im Zuchtbuch einer
anerkannten Zuchtvereinigung eingetragen ist (eingetragenes Zuchtpferd).
Zuchtwert:
Der erbliche Einfluss von Pferden auf die Leistung und Merkmale der
äußeren Erscheinung ihrer Nachkommen. Der Gesamtwert wird an
Pferden ab einem Alter von 3 Jahren festgestellt.
Leistungsprüfung:
Ein Verfahren zur Ermittlung der Leistung von Pferden im Rahmen der
Feststellung eines Zuchtwertes.
Zuchtbuch:
Ein von einer anerkannten Züchtervereinigung geführtes
Buch/Datei der Zuchtpferde zu ihrer Identifizierung und zum
Nachweis ihrer Abstammung und ihrer Leistungen.
Alter des Pferdes:
Für die Altersangabe gilt von im Oktober, November und
Dezembergeborenen Pferden der 1. Januar des folgenden, bei allen
anderen Pferden der 1. Januar des Geburtsjahres als Stichtag für
die Jahrgangszugehörigkeit.
Körung:
Körung ist die Entscheidung des Zuchtverbandes über den
grundsätzlichen
vorläufigen Zuchteinsatz des Hengstes im Rahmen des jeweiligen
Zuchtprogramms. In die Entscheidung gehen insbesondere die Merkmale der
äußeren Erscheinung sowie der Leistungsveranlagung ein,
soweit diese
aus den vorliegenden Informationen ersichtlich sind. Zum
endgültigen
Zuchteinsatz gehört eine erfolgreich absolvierte
Leistungsprüfung.
Eintragungen in das
Zuchtbuch:
Die endgültige Entscheidung des jeweiligen Zuchtverbandes
über die Eintragung eines Pferdes in eine Abteilung des
Zuchtbuches erfolgt auf Antrag nach den in der Zuchtordnung
festgelegten Kriterien.
Zuchtprogramm:
Das Zuchtprogramm ist die Gesamtheit der zur Erreichung des
züchterischen Fortschrittes durchgeführten Aktivitäten.
Im Zuchtprogramm müssen Angaben gemacht werden zu
-
Zuchtziel
-
Zuchtmethode
-
Leistungsprüfungen
- Selektionskriterien
-
Umfang der
Zuchtpopulation
-
Abstammungsnachweis,
Geburtsbescheinigung (Zuchtbescheinigung, Identitätsnachweis)
Abstammungsnachweis und
Geburtsbescheinigung sind von einer anerkannten
Züchtervereinigung
ausgestellte Urkunden über die Abstammung und Leistung eines
Zuchtpferdes. Sie gelten als Zuchtbescheinigung im Sinne des jeweiligen
nationalen Tierzuchtgesetzes.
Züchter:
Der Züchter
eines Pferdes
ist der Besitzer der Zuchtstute zur Zeit der Bedeckung
Diese Rahmen-Zuchtbuchordnung wurde auf der
ordentlichen Delegiertenversammlung der ISG am 19.Mai 2007 in
Kabiuk/Bulgarien von der Versammlung satzungsgemäß
beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Zuchtbuch-Rahmenordnung und
dient im Sinne einer Ursprungs-Zuchtbuchregelung der EU, als Grundlage
für die Zuchtbuchordnungen der angeschlossenen
Mitgliedsverbände. In diesem Sinne regelt die ISG gemeinsam mit
ihren Mitgliedsverbänden die Regeln der Zucht des Shagya-Araber.
ISG
Internationale Shagya-Araber Gesellschaft e.V.
Purebred Shagya-Arabian Society Internationale
D-Rotenburg,
2007
H- Bábolna,
2007
D- Hannover, 2007
Ahmed Al
Samarraie
Támas
Rombauer
Diether von Kleist
Präsident/President
Stellvertreter/ Vice-President
Stellvertreter/Vice-President
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